Die Kammer kommt zum Schluss, dass die Aussagen von F.________ als glaubhaft zu erachten sind, obwohl ihre Aussagen nicht immer konstant und deckungsgleich wiedergegeben wurden. Die Kammer geht von einem Geständnis des Beschuldigten gegenüber F.________ aus. 11.4 Aussagen von G.________ Die Aussagen von G.________ dienen kaum der Erhellung des Sachverhalts. Es zeigte sich, dass sie aufgrund ihrer Krankheit nicht als verlässliche Aussageperson wahrgenommen werden kann und in ihren Aussagen ziemlich aggressiv wirkt.