Wäre sie nicht von einem Geständnis überzeugt gewesen, hätte sie dies bestimmt nicht gemacht. Nicht nur würde sie bei einer Falschanschuldigung ihre Beziehung zu ihrer Mutter aufs Spiel setzen, auch würde sie sich im gegen sie geführten Strafverfahren wegen Verletzung ihrer Fürsorgepflicht gegenüber der Privatklägerin, dadurch ungerechtfertigterweise selbst belasten. Ihre Aussage, dass sie den Beschuldigten konfrontiert und er erneute Handlungen gestanden habe, erweist sich als glaubhaft. Sie hat ihre ersten Aussagen bei der Polizei, nach Rücksprache mit ihrer Anwältin berichtigt