__ von ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch gemacht. Es ist nicht bekannt weshalb sie die Aussage verweigert hat (pag. 279 Z. 19 ff.). Jedoch wurde vom Beschuldigten wie auch von F.________ erwähnt, dass sie noch immer einen guten Kontakt mit ihm, dem Ehemann ihrer Mutter, pflege (pag. 96.4 Z. 95 ff.). Die zwei würden täglich bei F.________ essen (pag. 393 Z. 2 ff.). Das Argument der Verteidigung an der Berufungsverhandlung vom 4. Mai 2017, dass die Aussage von F.________ nicht stimme, da sie aufgrund dessen, dass der Beschuldigte sich angeblich an ihren Töchtern vergangen habe, ein Motiv habe den Beschuldigten falsch zu belasten, ist – wie zu zeigen sein wird – nicht stichhaltig.