36 Z. 194). Schliesslich bestätigte sie in der gleichen Einvernahme aber trotzdem, dass sie das «mmh mmh» vom Beschuldigten eher als «Ja» gedeutet habe und sie sei enttäuscht und schockiert gewesen (pag. 43 Z. 520 ff.). Am 17. April 2013 wurde F.________ ein weiteres Mal polizeilich befragt. Dabei erklärte sie, sie müsse eine Berichtigung anbringen und gab folgende Sätze zu Protokoll: «Als ich Herr A.________ fragte, ob er sie angefasst habe, sagte er . Er meint damit . Er sagt das einfach nicht direkt. Man muss nachfragen und dann sagt er erst ja» (pag. 46 Z. 13 f.).