15 mit «mmmh» geantwortet habe (pag. 35 Z. 119, 135, 145). Den Vorhalt der Polizei, wonach sie dieser gegenüber am 18. Oktober 2012 am Telefon erklärt habe, dass der Beschuldigte Handlungen zugegeben habe, schwächte sie bei der Befragung zu «er sagte nicht ja, er sagte » ab (pag. 36 Z. 154, 184 f., 188 f.). Am Telefon habe sie keine Aussage gemacht, sie mache hier eine Aussage (pag. 36 Z. 154) - ihre Aussage am Telefon sei eine Lüge gewesen (pag. 36 Z. 194).