24/5 Zeitindex 14.36). 11.3 Aussagen von F.________ Bei der Würdigung der Aussagen von F.________ muss ihre Interessenslage mit in Betracht gezogen werden. Gemäss eigener Aussage hatte sie Angst, ihr Wohnrecht im Haus des Beschuldigten zu verlieren und es wurde zur selben Zeit ein Verfahren gegen sie wegen Verletzung ihrer Fürsorgepflicht eröffnet. In der ersten Einvernahme am 24. Oktober 2012 gab F.________ gegenüber der Polizei an, von der ersten Verurteilung nichts Genaues zu wisse (pag. 34 Z. 67).