Für ein Kind ist es fast unmöglich, sich an solche Ereignisse detailliert zu erinnern. Vor allem weil die Übergriffe für die Privatklägerin wahrscheinlich wenig einschneidend und erinnerbar waren als die Einvernahmen und das ganze Verfahren, welches sie miterleben musste. Auch das Besuchsverbot bei Omi und Opa war höchst wahrscheinlich schlimmer für sie als die Handlungen selber, denn gemäss der Aussage ihrer Grossmutter, mochte die Privatklägerin ihren Opa sehr und war auch sehr anhänglich (pag. 40 Z. 400 ff.). Die Privatklägerin hat ausgesagt, sie dürfe nicht mehr neben ihrem Opa sitzen (pag. 20 Z. 22).