_ behauptet, von den Erwachsenen zu ihren Aussagen «ufgreiset» worden (pag. 29 Z. 171), wäre zu erwarten, dass diese deckungsgleicher und wie auswendig gelernt daherkommen würden, was hier aber nicht der Fall ist. Auch macht die Privatklägerin nicht den Anschein, als wolle sie ihren Opa falsch belasten. Denn wenn sie sich nicht sicher war, sagte sie, dass sie es nicht wisse. Dieses Aussageverhalten zieht sich durch die ganze Einvernahme. Die Kammer geht davon aus, dass es mehrere Vorfälle gab, weil die Privatklägerin selber von «gäng/aubä» sprach.