Es ist für Kinder im Alter von knapp fünf Jahren unmöglich, sich an Daten zu orientieren. Kinder benutzen aber Ereignisse, um etwas zeitlich darzustellen oder einzuordnen. So konnte die Privatklägerin feststellen, dass es zur Zeit als die Übergriffe stattfanden, warm und wahrscheinlich Sommer war. Ihre Aussage, dass es beginne zu «herbstelen» (pag. 22 Z. 144 f.), ist höchst wahrscheinlich ein Ausdruck, den sie den Erwachsenen um sie herum nachsprach. Wenn sie jedoch die Tat des Opas beschrieb, ist zu erkennen, dass sie dies mit eigenen Worten machte, was weiter die Glaubhaftigkeit ihrer Aussage hervorhebt.