21 Z.65 f.), lässt darauf schliessen, dass die von ihr beschriebenen sexuellen Handlungen nach den ersten Vorfällen, für die der Beschuldigte mit Strafbefehl vom 23. Februar 2012 verurteilt wurde, stattfanden. Dies bestätigte sie auch mit ihrer Aussage, dass sie nicht mehr neben Opa sein dürfe (pag. 20 Z. 22). Dass sich die Privatklägerin nicht mehr genau erinnern konnte, wann der Opa sie das letzte Mal angefasst habe, heisst nicht, dass es nach den abgeurteilten Vorfällen keine neuen Handlungen gab. Es ist für Kinder im Alter von knapp fünf Jahren unmöglich, sich an Daten zu orientieren.