11.2 Aussagen der Privatklägerin Die erste Einvernahme der Privatklägerin fand am 27. September 2012 statt (pag. 19 ff.). Die Aussagen beinhalten mehrere kleine Details, welche auf ihre Glaubhaftigkeit schliessen lassen, so z.B. wie sie von der Katze und den Kaninchen erzählte (pag. 20 Z. 36 f.). Ihre Aussage, dass wenn sie nicht mit ihrer Grossmutter wieder nach unten gehe, sie die Gotte K.________ holen komme (pag. 21 Z.65 f.), lässt darauf schliessen, dass die von ihr beschriebenen sexuellen Handlungen nach den ersten Vorfällen, für die der Beschuldigte mit Strafbefehl vom 23. Februar 2012 verurteilt wurde, stattfanden.