13 11. Beweiswürdigung der Kammer 11.1 Vorbemerkungen Für die theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung und der Aussagenanalyse kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 303 f., S. 3 f. der Urteilsbegründung). Die nachfolgenden Erwägungen gelten teilweise als Wiederholungen und teilweise als Ergänzungen zur Beweiswürdigung der Vorinstanz. Die Beweiswürdigung stützt sich auf die Aussagen des Beschuldigten, der Privatklägerin wie auch auf die der übrigen Familienmitglieder. 11.2 Aussagen der Privatklägerin