Mit den Ausdrücken, «aubä» und «gäng» bestätige sie, dass es mehrmals passiert sei. Bei der zweiten Befragung habe sie ausgesagt, dass es nur einen Vorfall gegeben habe. Wenn man aber die Aussagen der Familie würdige, könne dies nicht sein. Weiter gebe es keinen Grund für die Privatklägerin diese Geschichte zu erfinden, denn sie liebe ihren Opa. Die kleinen Abweichungen in ihrer Aussage, liessen sich mit der Zeit, die vergangen sei, erklären. An den Aussagen der Privatklägerin dürfe man nicht ernsthaft zweifeln.