Bei einer zweiten Einvernahme vom 25. April 2013 sagte J.________ aus, dass er der Meinung gewesen sei, dass nach der ersten Anzeige nichts mehr vorgefallen sei. Seine Schwiegermutter sei ja immer dabei gewesen (pag. 82 Z. 178 f.). 8.8 Aussagen des Beschuldigten An der ersten Einvernahme vom 15. Oktober 2012 (pag. 86 ff.) antwortete der Beschuldigte auf die konkrete Frage, ob er die Vorwürfe abstreite mit: «Ich sage einfach nichts» (pag. 88 Z. 61). Der Beschuldigte sagte aus, dass er gar keine Gelegenheit gehabt hätte, so etwas zu machen (pag. 87 Z. 25 ff.). Gegenüber F.___