Aussagen von J.________ Nachdem der Vater der Privatklägerin von den erneuten Übergriffen erfahren hatte, erstattete er am 18. September 2012 gegen den Beschuldigten Anzeige (pag. 75 Z. 11 ff.). Er habe selber auch bemerkt, dass sich die Privatklägerin nicht mehr von ihm habe im Intimbereich waschen lassen (pag. 76 Z. 24 f.). Auch J.________ bestätigte, dass der Beschuldigte F.________ gegenüber die erneuten Vorfälle zugegeben haben soll (pag. 4 Z. 12 f.). Bei einer zweiten Einvernahme vom 25. April 2013 sagte J.________ aus, dass er der Meinung gewesen sei, dass nach der ersten Anzeige nichts mehr vorgefallen sei.