9 Beschuldigte «mmh» gesagt habe. Sie, wie auch ihre Mutter hätten dies als Bestätigung dafür gesehen, dass der Beschuldigte die Privatklägerin berührt habe (pag. 69 Z. 192 f.). H.________ sagte aus, so wie es ihr ihre Mutter erzählt hatte, sei sie davon ausgegangen, dass der Beschuldigte die Berührungen zugegeben habe (pag. 69 Z. 197). Weiter bestätigte sie auch, dass es Verhaltensanweisungen gab, wie der Umgang zwischen der Privatklägerin und dem Beschuldigten sein sollte (pag. 69 Z. 227 ff.). 8.7 Aussagen von J.__