54 Z. 42 ff.). K.________ wusste nicht mehr, wann ihr die Privatklägern von den Übergriffen erzählt habe. Es sei ungefähr im letzten Jahr einmal im Sommer gewesen (pag. 54 Z. 56 f.). Weiter sagte K.________ aus, dass ihr ihre Mutter gesagt habe, der Beschuldigte habe zugegeben, dass er die Privatklägerin angefasst habe. Wenn er aber Aussagen machen müsse, würde er diese verweigern (pag. 56 Z. 164 f.). 8.6 Aussagen von H.________ H.________ sagte aus, dass sie an einem Sonntag beim Baden von den erneuten Vorfällen erfahren habe. Sie habe die Privatklägerin im Intimbereich waschen wollen als diese «zugeklemmt» habe.