Der Beschuldigte habe ihr gegenüber auch zugegeben, dass er H.________ und K.________, «aglängt» habe und dass es bei K.________ schlimmer gewesen sei (pag. 51.4 Z. 101 ff.). Anlässlich der Hauptverhandlung am 23. Mai 2016 verweigerte F.________ die Aussage und wollte auch keinen Grund dafür angeben (pag. 279 Z. 19). 8.5 Aussagen von K.________ K.________ sagte aus, dass es sich bei den aktuell zu behandelnden Vorwürfen um den zweiten Vorfall handle (pag. 54 Z. 82 f.). K.________, welche als Kind offenbar selber einschlägige Erfahrungen mit dem Beschuldigten gemacht hatte (pag.