51.4 Z. 89 ff.). Der Beschuldigte habe ihr gesagt, er habe der Privatklägerin zwischen die Beine «glängt». «Das hat er mir so gesagt. Als ich ihn angesprochen habe wegen dem hat er mir gesagt, dass <är ihre zwüsche d Bei glängt het>. Das hat er mir so gesagt» (pag. 51.5 Z. 148 ff.). Er habe das immer zugegeben, wenn sie allein mit ihm gewesen sei. Ihre Mutter hingegen sei immer noch der Meinung gewesen, das sei erfunden und sie hätten die Kleine manipuliert, damit sie das sage (pag. 51.3 Z. 52 ff.). Der Beschuldigte habe ihr gegenüber auch zugegeben, dass er H.________ und K.________, «aglängt» habe und dass es bei K._____