46 Z. 13 f.). Weiter habe der Beschuldigte zu ihr gesagt, dass er es halb vermutet habe, dass die Privatklägerin aus diesem Grund nicht mehr zu ihnen raufkommen dürfe (pag. 46 Z. 17 f.). Sie habe es auch J.________ gesagt, dass der Beschuldigte es ihr gegenüber zugegeben habe (pag. 46 Z. 19 ff.). Sie berichtete zudem von einer lauten Auseinandersetzung zwischen Herrn und Frau A.________, wonach der Beschuldigte seiner Frau sagte, es gehe sie nichts an, er habe den Seich selber gemacht und müsse diese Angelegenheit nun selber regeln, respektive «ausbaden» (pag. 46 Z. 29 ff.).