39 Z. 322 ff.). Schliesslich gab sie doch noch zu Protokoll, das «Mmh mmh» vom Beschuldigten habe sie eher als «Ja» gedeutet und sie sei enttäuscht und schockiert gewesen (pag. 43 Z. 520 ff.). Am 17. April 2013 wurde F.________ ein weiteres Mal polizeilich befragt (pag. 45 ff.). Dabei erklärte sie, sie müsse eine Berichtigung anbringen und gab folgende Sätze zu Protokoll: «Als ich Herr A.________ fragte, ob er sie angefasst habe sagte er . Er meint damit . Er sagt das einfach nicht direkt. Man muss nachfragen und dann sagt er erst » (pag. 46 Z. 13 f.).