Auf Vorhalt der Polizei, wonach sie dieser gegenüber am 18. Oktober 2012 am Telefon erklärt habe, der Beschuldigte habe gesagt, es stimmt, antwortete sie mit: «Er sagte nicht ja, er sagte » (pag. 35 Z. 118 f. und Z. 145). Am Telefon habe sie keine Aussage gemacht, sie mache hier eine Aussage (pag. 36 Z. 154 f.). Auf konkrete Frage meinte sie dann, ihre Aussage am Telefon sei eine Lüge gewesen (pag. 36 Z. 194). Etwas später in derselben Einvernahme meinte sie, es hätte passiert sein können, als die Privatklägerin und der Beschuldigte beim Puzzlespielen gewesen seien (pag. 39 Z. 322 ff.).