Die Privatklägerin sagte, sie wisse nicht mehr was «chräbele» gewesen sei, was sie anlässlich der ersten Einvernahme im Jahr 2012 ausgesagt habe (Zeitindex: 14.38). Sie sagte, dass der Opa das einmal gemacht habe - sie wisse aber nicht mehr, wann das gewesen sei. Sie habe damals aber noch in M.________ gewohnt (Zeitindex: 14.14; 14.18; 14.19). Die Privatklägerin wusste nicht, ob jemand etwas gesagt habe, als ihr der Opa zwischen die Beine gefasst habe. Auch ob jemand dabei gewesen sei wusste sie nicht (Zeitindex: 14.41; 14.42). Die Privatklägerin sagte aus, dass der Opa sie nicht zwischen den Beinen «chräbelet» habe, als sie mit dem Grosi bei Omi und Opa beim Tee gewesen sei. Auch