__ gewesen sei. Der Opa habe es lange gemacht, es habe aber nicht weh getan (Zeitindex: 14.51; 14.52). Während der Opa sie zwischen den Beinen «chräbelet» habe, habe er nichts zu ihr gesagt (pag. 23 Zeitindex 14.53). Die Privatklägerin sagte bei ihrer zweiten Einvernahme vom 13. Januar 2015 (pag. 24/1 ff.) aus, dass der Opa sie mit der Hand zwischen den Beinen gehalten habe. Sie sagte, er habe seine Hand unter ihrem «Füdli» gehabt. Sie fasste sich zwischen ihre Beine (Vaginalbereich) und zeigte damit die Berührung vor (Zeitindex: 14.12; 14.13). Die Privatklägerin wurde gefragt, wann der Opa sie zwischen den Beinen angefasst habe.