49 Z. 177 f). Ihre Mutter, H.________, hatte zu der Zeit ein 40 Prozent Pensum bei der I.________ in Solothurn (vom 1. Februar bis 31. Oktober 2012 arbeitete sie zu 70 Prozent und danach, ab dem 1. November 2012, arbeitete sie zu 50 Prozent) (pag. 65 Z. 39 ff.). Ihr Vater, J.________, arbeitete mit einem Pensum von 100 Prozent (pag. 80 Z. 39 f.). Die Grossmutter, F.________, wohnt an der gleichen Adresse wie der Beschuldigte, in der Wohnung gleich unter ihm. Vormittags fand regelmässig ein Treffen in der Wohnung des Beschuldigten und seiner Ehefrau, der Mutter von F.________, zum Kaffee/Tee statt (pag 33 Z. 46 f. und pag. 20 Z. 53 ff.).