fahren beantragt. e) Für das Berufungsverfahren wir beantragt, dass die Kosten gemäss dem beantragten Verfahrensausgang zu verteilen sind. f) Für das Berufungsverfahren wird beantragt, dass dem Beschuldigten die mit Verfügung vom 19. November 2012 von der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Emmental-Oberaargau, gewährte amtliche Verteidigung bestätigt wird. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte und begründete an der Berufungsverhandlung vom 4. Mai 2017 Folgendes (pag. 398): I. A.________ sei schuldig zu sprechen