2 b) Seitens des Beschuldigten wird oberinstanzlich die Verteilung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten zu Lasten des Kantons Bern sowie die Ausrichtung einer Parteientschädigung in der Höhe des festgelegten, amtlichen Honorars von Rechtsanwalt B.________ beantragt. c) Seitens des Beschuldigten wird oberinstanzlich eine vollständige Abweisung der Zivilklage beantragt. d) Seitens des Beschuldigten wird oberinstanzlich ein Nichteintreten / Verzicht auf das Widerrufsverfahren beantragt.