Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwalt B.________ im Namen des Beschuldigten mit Eingabe vom 25. Mai 2016 fristgerecht die Berufung an (pag. 297). Die schriftliche Urteilsbegründung des Regionalgerichts datiert von 4. Oktober 2016, welche mit Verfügung vom 11. Oktober 2016 den Parteien zugestellt wurde (pag. 328 f.). Am 1. November 2016 reichte der Beschuldige form- und fristgerecht die Berufungserklärung ein (pag. 333). Mit Eingabe vom 22. November 2016 (pag. 340) erhob die Generalstaatsanwaltschaft form- und fristgerecht Anschlussberufung und beschränkte diese auf die Strafzumessung. Rechtsanwältin D.__