1. Erstinstanzliches Urteil Der Gerichtspräsident des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Einzelgericht) erklärte mit Urteil vom 23. Mai 2016 A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) schuldig der sexuellen Handlung mit einem Kind, mehrfach begangen zum Nachteil von C.________, und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten. Der Vollzug der Strafe wurde aufgeschoben mit einer Probezeit von vier Jahren. Zudem wurde die mit Strafbefehl vom 23. Februar 2012 ausgesprochene Strafe widerrufen und deren Vollzug angeordnet, unter Auferlegung der Kosten des Widerrufsverfahrens.