Die Betroffenen hätten kein Interesse daran, dass die Presseberichte, welche ohnehin schon bekannt seien bzw. ihre Daten, verheimlicht würden. Es sei unmöglich, dass den Betroffenen durch die Bekanntgabe ein Nachteil entstehen könnte. Dass der Beschwerdeführer mit anderen Delinquenten aus dem Kanton Bern in Kontakt gekommen sei, sei nicht erstellt und irrelevant. Die Frage, ob die Watch-Liste bezüglich konkreter Vollzugsfragen relevant sei, könne erst beantwortet werden, wenn die Liste zugänglich gemacht werde.