Die Watch-Liste könne anonymisiert werden, so dass die Identität der Betroffenen nicht ersichtlich werde. Es liege zudem auch im Interesse der Betroffenen, Einsicht in die Liste zu nehmen (pag. 11). Die Watch-Liste sei weiter auch rechtswidrig, weswegen die Behörde zur Bekanntgabe der gesamten Liste verpflichtet sei. Da die Betroffenen nicht angefragt worden seien, sei davon auszugehen, dass sie mit der Bekanntgabe ihrer Daten einverstanden seien. Die Betroffenen hätten kein Interesse daran, dass die Presseberichte, welche ohnehin schon bekannt seien bzw. ihre Daten, verheimlicht würden.