22 V. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. A.________ wird freigesprochen von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Baugesetz durch Bauen ohne Bewilligung und Missachten von baupolizeilichen Anordnungen, angeblich begangen bzw. festgestellt am 04.08.2015 in D.________, E.________ Strasse; unter Auferlegung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 2‘751.00 an den Kanton Bern; und