Darin wird in rechtlicher Hinsicht zu grossen Teilen dieselbe Argumentation dargelegt, wie im mündlichen Parteivortrag in erster Instanz (bewilligungsfreie Materialablage). Der in der Kostennote vom 1. Juni 2017 ausgewiesene Zeitaufwand von 24 Stunden erscheint dadurch nicht geboten, zumal der Fall zwar rechtlich leicht überdurchschnittlich komplex, in sachverhaltsmässiger Hinsicht aber unterdurchschnittlich schwierig war. Das Dossier weist ausserdem mit rund 250 Seiten (inkl. Beilageakten) einen beschränkten Umfang auf.