Rechtsanwalt B.________ hatte im Wesentlichen eine 21-seitige Urteilsbegründung zu analysieren, sich mit seiner Klientschaft zu besprechen, eine kurze Berufungserklärung einzureichen, von der Durchführung des schriftlichen Verfahrens und dem Verzicht der anderen Parteien auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren bzw. auf das Stellen von Anträgen Kenntnis zu nehmen sowie eine schriftliche Berufungsbegründung einzureichen, welche 15 Seiten umfasst. Darin wird in rechtlicher Hinsicht zu grossen Teilen dieselbe Argumentation dargelegt, wie im mündlichen Parteivortrag in erster Instanz (bewilligungsfreie Materialablage).