12. Fazit Die Beschuldigte ist vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Baugesetz durch Bauen ohne Baubewilligung und Missachten von baupolizeilichen Anordnungen, angeblich begangen bzw. festgestellt am 4. August 2015 in D.________, freizusprechen. IV. Kosten und Entschädigung