19 re bzw. Arbeiten im «Gewässerraum» ausgeführt worden wären und zudem das entsprechende Schutzinteresse tangiert gewesen wäre. Diesbezüglich ist vorab festzustellen, dass die Garage, auf deren Dach die Arbeiten stattfanden, gemäss den Plänen mehr als 30 Meter vom Ufer des Wohlensees entfernt steht (vgl. www.geoinformation-bern-mittelland.ch, mit Werkzeug zur Messung von Distanzen). Art. 45 des Baureglements der Gemeinde Wohlen enthält Vorschriften zum Bauabstand von Gewässern, allerdings nur von Fliessgewässern.