11.1.3 In einem nächsten Schritt ist zu prüfen, ob die in Frage stehenden Arbeiten auf dem Garagendach als bewilligungsfreie Bauvorhaben i.S.v. Art. 6 BewD gelten können. Als Anlage zur Gewinnung erneuerbarer Energie fällt eine Wärmepumpe unter Art. 6 Abs. 1 lit. f BewD und wäre grundsätzlich bewilligungsfrei, würde die vorlie-