2 ÜO verweist allerdings auf die Grundordnung der Gemeinde Wohlen, soweit die Überbauungsvorschriften und die Uferschutzpläne nichts anderes bestimmen. Im Baureglement der Gemeinde Wohlen seinerseits wird zwar einleitend festgehalten, dass das Bauen im unmittelbaren Uferbereich abschliessend in der «Uferschutzplanung Wohlensee» geregelt sei (Wichtige Erläuterungen lit. c, BauR S. 5). Es ist indessen angesichts des erwähnten Verweises in der ÜO davon auszugehen, dass die Bestimmungen des Baureglements dennoch ergänzend Anwendung finden.