b BewD auch für sich allein betrachtet einer Baubewilligung bedurft hätten. 11.1.2 Hierfür ist zunächst zu klären, welchen baurechtlichen Regelungen das Bauvorhaben der Beschuldigten unterworfen war. Die betroffene Parzelle Nr. ________, D.________ stösst an den Wohlensee und liegt im Perimeter Wirkungsbereich Uferschutzplan Wohlen («Uferschutzplanung Wohlensee», genauer in Sektor A (vgl. Beilageakten pag. 1064; Zonenplan Wohlen 2011 Mitte, abrufbar unter http://www.wohlen-be.ch/de/verwaltung/ dokumente/dokumente/0031_Zonenplan-2011_TeilMitte.pdf).