l BewD Automaten sowie kleine Behälter mit bis zu zwei Kubikmetern Inhalt wie Robidogs, Kompostbehälter, Verteilkabinen und Ähnliches. Auch etwa unbeheizte Kleinbauten (mit einer Grundfläche von höchstens zehn Quadratmetern und einer Höhe von höchstens 2,5 Metern) und kleine Nebenanlagen sind bewilligungsfrei (Art. 6 Abs. 1 lit. a und b BewD). Schliesslich sind gemäss Art. 6 Abs. 2 BewD all jene Vorhaben bewilligungsfrei, die von gleicher oder geringerer Bedeutung sind als die in Art. 6 Abs. 1 BewD genannten.