d BewD (in der bis 31.12.2008 geltenden Fassung)]).» Zu den bewilligungsfreien Bauvorhaben gehören auch Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energie, wenn sie an Gebäuden angebracht oder als kleine Nebenanlage zu Gebäuden installiert werden und den kantonalen Richtlinien entsprechen (Art. 6 Abs. 1 lit.