Gemäss Art. 50 des Baureglements der Gemeinde Wohlen vom 24.03.2010 [BauR, abrufbar unter http://www.wohlen-be.ch/de/verwaltung/dokumente/dokumente/31_DASGeneh migungsexemplar_GBR_Korrigiert_151215.indd(2).pdf] ist das Departement Bau und Planung in allen Gemeindebelangen für das Baubewilligungsverfahren und die Baupolizei abschliessend zuständig.