50 Abs. 1 des Baugesetzes des Kantons Bern (BauG [; BSG 721.0]) wird mit Busse bestraft, wer als Verantwortlicher, insbesondere als Bauherr, Architekt, Ingenieur, Bauleiter oder Bauunternehmer, ein Bauvorhaben ohne Baubewilligung ausführt oder ausführen lässt. Ebenfalls mit Busse gemäss Art. 50 Abs. 1 BauG wird bestraft, wer baupolizeilichen Anordnungen, die ihm gegenüber ergangen sind, nicht nachkommt.