9. Rechtliche Grundlagen 9.1 Der Beschuldigten wird die Widerhandlung gegen das Baugesetz durch Bauen ohne Baubewilligung und Missachten von baupolizeilichen Anordnungen vorgeworfen. Diesbezüglich kann zunächst auf die nachfolgend zitierten allgemeinen rechtlichen Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden, welche in einigen Punkten zu ergänzen sind: «Gemäss Art. 50 Abs. 1 des Baugesetzes des Kantons Bern (BauG [;