_ vom 25. Juni 2015 zum Beginn des «Heizungsumbaus» lässt sich nicht mit der erforderlichen Gewissheit auf das Gegenteil schliessen. In ihrer Gesamtheit ergeben sich für die Kammer aus den aufgezeigten Aspekten (Ablad des usanzgemäss bei der Lieferung ausgepackten Verdampfers auf dem Garagendach aus nachvollziehbaren Platz- und organisatorischen Gründen; konstante, übereinstimmende Darstellung der Verschiebung und Befestigung des Verdampfers als ausschliessliche Sicherungsmassnahme aufgrund befürchteter Unwetter; Befestigung mit bloss