9 müssen (pag. 80 Fragen 5 und 6). Die vorinstanzliche Feststellung, wonach «nur noch zwei Segmentanker und der Anschluss an die Leitungen für die definitive Montage und Inbetriebnahme gemäss Baugesuch fehlten», ist nicht offensichtlich falsch. Es kann aber unter Berücksichtigung des Bauprogramms trotzdem nicht ohne weiteres der Schluss gezogen werden, der Verdampfer sei nach der Baustellenkontrolle und der mündlich verfügten Baueinstellung vom 4. August 2015 gerade zum Zweck des definitiven Einbaus verschoben und auf den Betonplatten fixiert worden.