block» tatsächlich noch ein knapper Monat mit anderen Arbeiten geplant war, so etwa «Kernbohrungen für die Kälteleitung», «Installation Sanitärleitung» und «Anschluss Luftkanäle». Die diesbezüglichen Aussagen der Beschuldigten an der Hauptverhandlung waren missverständlich. So gab sie einerseits an, man habe zwischen dem 4. August und September 2015 keine Arbeiten mehr machen müssen (pag. 82 Frage 1), während sie andererseits aussagte, man habe noch Leitungen anschliessen müssen, die an der Hauswand hätten festgemacht werden müssen und für welche man durch die Bodenplatte der Garageneinfahrt habe bohren