Die Beschuldigte rügt aber, die Vorinstanz sei in willkürlicher Weise von einer definitiven Montage ausgegangen, während es sich in Tat und Wahrheit um eine «provisorische Sicherung» aufgrund angekündigter Gewitter und Sturmwinde gehandelt habe. Die Vorinstanz sprach an anderer Stelle zwar ebenfalls von einer aufgrund der Wetterprognosen vorgenommen «provisorische[n] Montage», stellte aber gleichzeitig fest, der Verdampfer habe nach dem Willen der Beschuldigten für länger als drei Monate an diesem Standort stehen bleiben sollen.