Es wird von der Beschuldigten nicht bestritten, dass der Verdampfer trotz mündlich verfügtem Baustopp verschoben und mit zwei Segmentankern gerade dort auf den Betonplatten verschraubt worden war, wo er nach dem damals hängigen Baugesuch hätte zu stehen kommen sollen. Die Beschuldigte rügt aber, die Vorinstanz sei in willkürlicher Weise von einer definitiven Montage ausgegangen, während es sich in Tat und Wahrheit um eine «provisorische Sicherung» aufgrund angekündigter Gewitter und Sturmwinde gehandelt habe.