die beiden Arbeiter und die Beschuldigte zuvor anlässlich der Baustellenkontrolle vom gleichen Tag mündlich angewiesen gehabt hatte, alle Arbeiten auf dem Dach mit dem Wärmetauscher umgehend einzustellen. Es wird von der Beschuldigten nicht bestritten, dass der Verdampfer trotz mündlich verfügtem Baustopp verschoben und mit zwei Segmentankern gerade dort auf den Betonplatten verschraubt worden war, wo er nach dem damals hängigen Baugesuch hätte zu stehen kommen sollen.